AGB (Allgemeine Geschäftsbedinungen)
Wertglanzx – Inhaber Stefan Dirr
Aral Tankstelle Stefan Dirr
Kronenstrasse 42, 79211 Denzlingen
Baden Württemberg, Deutschland
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Wertglanzx und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugaufbereitung, Folierung und Werbetechnik.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen des Unternehmens
Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:
Fahrzeugfolierung & Werbefolierung
Steinschlagschutzfolien (PPF)
Nano- und Keramikversiegelungen
Fahrzeugaufbereitung (Innen & Außen)
Politurarbeiten
Ozonbehandlung zur Geruchsbeseitigung
Himmelreinigung
Verdeckimprägnierung
Motorwäsche
Einbruchschutzfolien
Schaufensterbeklebung & Werbebanner
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch uns zustande (schriftlich, mündlich oder digital).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben).
(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Termine und Ausführung
(1) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder unvorhersehbare Umstände berechtigen uns zur Terminverschiebung.
(3) Der Kunde wird in solchen Fällen umgehend informiert.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Termin gereinigt und frei von groben Verschmutzungen übergeben werden.
(2) Vorschäden (z. B. Lackschäden, Rost, Nachlackierungen) müssen vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
(3) Für Schäden, die durch nicht gemeldete Vorschäden entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
7. Besonderheiten bei Folierungen & Aufbereitung
(1) Bei Folierungen kann es technisch bedingt zu geringfügigen Abweichungen (z. B. Farbunterschiede, sichtbare Kanten) kommen.
(2) Eine vollständige Rückstandsfreiheit beim Entfernen von Folien kann nicht garantiert werden.
(3) Bei Aufbereitungsarbeiten wird keine Neuwagenoptik garantiert, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
8. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB.
(2) Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei:
unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden
natürlichem Verschleiß
Vorschäden am Fahrzeug
Umwelteinflüssen (z. B. Steinschlag, Witterung)
(3) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
9. Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Rücktritt / Stornierung
(1) Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.
(2) Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle verwendeten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wertglanzx.
12. Abnahme
(1) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde das Fahrzeug entgegennimmt und keine Mängel rügt.
(2) Offensichtliche Mängel müssen sofort vor Ort angezeigt werden.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) behandelt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann ist.
15. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
